Work Plus Praktikum
Ein Praktikum
- bietet allen jungen Menschen, die zur Schule gehen oder studieren, die Möglichkeit, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln.
- ist eine befristete praktische Tätigkeit (einige Wochen oder Monate) von Studenten oder Schülern in Betrieben, die der Ausbildung oder Berufsorientierung dient.
- erlaubt es Jugendlichen, in bestimmte Berufsfelder hineinzuschnuppern und hilft ihnen herauszufinden, welche berufliche Richtung sie einschlagen möchten.
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Praktikumsarten
SchülerbetriebspraktikumDieses Praktikum geht von der Schule aus.
Schülerbetriebspraktikum
- Viele Schulen in Südtirol sehen während der regulären Unterrichtszeit ein Schülerpraktikum verpflichtend oder freiwillig vor.
- Das Schülerpraktikum dient der Vertiefung der Fachkenntnisse, dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen (z.B. Teamarbeit, Kundenorientierung) sowie der Berufsorientierung der Jugendlichen.
- Das Schülerpraktikum kann unter bestimmten Umständen auch in der 3. Mittelschule in Absprache mit den Lehrpersonen und der Direktion für ein paar Tage oder eine Woche gemacht werden.
- Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz werden die Schüler von einer Lehrperson, dem so genannten Schultutor, unterstützt oder suchen sich alleine ein Unternehmen, das sie interessiert und aufnehmen möchte.
- Der Schultutor legt gemeinsam mit dem Unternehmen die Zielsetzungen des Praktikums fest und begleitet den Jugendlichen vor allem vor und nach dem Praktikum. Außerdem tritt der Schultutor als Ansprechpartner für das Unternehmen auf.
- Zusätzlich erhält der Praktikant einen Tutor innerhalb des Unternehmens, der den Jugendlichen während des Aufenthalts im Unternehmen begleitet.
- Das Schülerpraktikum dauert in der Regel ein bis drei Wochen und hängt von den Schulen bzw. Universitäten ab. Nur in der Mittelschule können es auch nur ein paar Tage sein.
- Grundsätzlich schreibt die Schule vor, wieviele Stunden ein Praktikant pro Woche arbeiten muss bzw. soll. Das wird auch so mit dem Unternehmen vereinbart. Genaueres kannst du bei deinem Vertrauenslehrer oder bei uns beim Vorstellungsgespräch erfahren.
- Da ein Schülerbetriebspraktikum eine schulische Veranstaltung ist, ist keinerlei Entlohnung vorgesehen.
- Bei einem Ausbildungs- und Orientierungspraktikum in den Sommerferien hingegen erhältst du ein Taschengeld. Schau einfach unter Ausbildungs- und Orientierungspraktikum
- Während des Praktikums wird der Praktikant von einem Tutor in der Schule, sprich Vertrauenslehrer, und einem Tutor im Betrieb begleitet.
- Der Tutor im Betrieb ist ein erfahrener Mitarbeiter mit entsprechendem Wissen und Kompetenz, der dem Praktikanten für alle Fragen im Betrieb zur Seite steht.
- Bei Problemen kann sich ein Praktikant an den Tutor im Betrieb und in der Schule wenden.
- Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Daher sind die Jugendlichen über die Schule gegen Unfälle versichert. (Haftpflichtversicherung der Eltern für ihre Kinder wird von vielen Schulen für solche Initiativen empfohlen!)
- Jugendliche dürfen nicht entlohnt werden, weil es eine schulische Veranstaltung ist.
- In diesem Fall ist das Praktikum Teil der Ausbildung in der Schule.
- Der Praktikumsplatz wird entweder vom Lehrer (zum Beispiel in der Mittelschule) bzw. meist vom Schüler selbst gesucht.
Schreib uns ein E-Mail, wenn du gerne bei uns ein Praktikum machen würdest. Wir melden uns dann bei dir für ein Gespräch. - Alle Versicherungen und Kosten werden von den Schulen getragen.
- Der Betrieb muss lediglich einen Tutor ernennen, der mit dem Tutor der Schule in Kontakt steht.
Sommerpraktikum (Ausbildungs- und Orientierungspraktikum): Dieses Praktikum geht vom Schüler aus.
Sommerpraktikum
- Ein Sommerpraktikum können alle absolvieren, die eine Schule besuchen oder an einer Universität studieren.
- Voraussetzung ist also der Besuch der Mittel- oder Berufsschule, einer Ober- oder Fachschule, einer Universität und die Vollendung des 15. Lebensjahres.
- Jugendliche können das Sommerpraktikum in der Zeit vom 1. Juni bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres absolvieren.
- Universitäts- oder Fachhochschul-Studenten können während des ganzen Jahres ein Praktikum durchführen, wobei dieses dann trotzdem als Sommerpraktika gewertet wird.
- Zum Praktikum sind außerdem all jene zugelassen, die die Schule oder die Universität vor nicht mehr als 12 Monaten abgeschlossen haben.
- Es ist nicht möglich, während des Sommers ein Ausbildungs- und Orientierungspraktikum zu absolvieren, wenn der Praktikant in Vergangenheit bereits Praktika von einer Gesamtdauer von 10 Monaten geleistet hat.
- Die Mindestdauer des Ausbildungs- und Orientierungspraktikums beträgt 2 Wochen.
- Die Höchstdauer für Schüler von Mittel- und Oberschulen, Berufsschulen oder einer staatlichen Fachlehranstalt beträgt 3 Monate.
- Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikums eines Mittel- beziehungsweise Oberschülers kann auf begründeten Antrag des Betriebes auf insgesamt 4 Monate verlängert werden.
- Für Universitätsstudenten, sowie für Personen, die universitäre Diplomstudien, Forschungsdoktorate oder postuniversitäre Fortbildungskurse absolviert haben, beträgt die Höchstdauer 6 Monate, wobei das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Studiums beginnen kann.
- Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum eines Universitätsstudenten kann auf begründeten Antrag des Betriebes auf insgesamt 10 Monate verlängert werden.
- Je nach Alter eines Praktikanten gibt es laut Arbeitsrecht verschieden Limits pro Woche und pro Tag. Außerdem hängt es auch von der Organisation der Arbeit eines Unternehmens ab. Am besten reden wir beim Vorstellungsgespräch darüber! Schreib uns einfach und wir vereinbaren einen Termin LINK
- Der Praktikant wird vom Unternehmen beim Inail gegen Arbeitsunfälle versichert.
- Außerdem ist das Unternehmen verpflichtet, für den Praktikanten eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten abzuschließen.
- Es werden ansonsten keine Sozialbeiträge eingezahlt. Deshalb zählt diese Zeit auch nicht für die Rente dieser Schüler bzw. Studenten.
- Da ein Praktikum hauptsächlich als Einblick in die Arbeitswelt dienen soll, darf der Praktikant nicht wirklich arbeiten. Er soll vor allem lernen.
- Aus diesem Grund erhält der Praktikant nur ein Taschengeld. Die Provinz empfiehlt 600 bis 800 Euro pro Monat.
- Das Taschengeld darf auf keinen Fall geringer sein als 300 Euro und sollte keinesfalls höher sein als 1.000 Euro pro Monat.
- Das Taschengeld pro Arbeitstag wird normalerweise bei einer 5-Tage-Woche berechnet: z.B. 600 : 20 = 30 Euro pro Tag und bei einer 6-Tage-Woche z.B. 600 : 26 = 23 Euro pro Tag.
- Zusätzlich kann der Praktikant auch die Mensa oder den Transportdienst unentgeltlich erhalten.
- Grundsätzlich ist das Taschengeld dem Einkommen aus abhängiger Arbeit gleichgestellt. Deshalb wird auch ein Lohnstreifen erstellt.
- Das heißt, es wird die normale Einkommenssteuer berechnet und ein Mod. CU ausgestellt.
- Da der Praktikant relativ wenig verdient und Anrecht auf Steuerfreibeträge hat, zahlt er meist gar keine Steuer und erhält den Bruttobetrag auch netto ausbezahlt.
- Damit ein solcher Praktikant weiterhin bei den Eltern als „zu Lasten lebend“ aufscheint, darf er nicht mehr als 4.000 Euro im Jahr bis zum 24. Lebensjahr verdienen (ab 25 Jahre nur mehr 2.840 Euro pro Jahr). Besprich dies auf jeden Fall mit deinen Eltern, damit es danach keine bösen Überraschungen gibt und deine Eltern wegen 10 Euro zu viel den gesamten Steuerfreibetrag verlieren.
- Während des Praktikums werden die Praktikanten von einem Tutor begleitet, den oder die der Betrieb ernennt.
- Der Tutor ist ein erfahrener Mitarbeiter mit entsprechendem Wissen und Kompetenz, der dem Praktikanten für alle Fragen im Betrieb zur Seite steht.
- Bei Problemen kann sich ein Praktikant an den Tutor wenden.
- Dieses Praktikum ist vollkommen freiwillig und wird normalerweise in den Ferienzeiten absolviert.
- Der Praktikant sucht sich seinen Praktikumsplatz selbst und vereinbart mit diesem Betrieb die Bedingungen.
Schreib uns einfach ein E-Mail, wenn du gerne bei uns ein Praktikum machen möchtest. Wir melden uns dann für ein Gespräch bei dir. - Das Unternehmen reicht ein Praktikumsprojekt beim Arbeitsinspektorat ein. Sobald dieses genehmigt ist (dauert maximal 10 Arbeitstage), wird es vom Unternehmen und vom Praktikanten unterschrieben.
Im Fall eines Minderjährigen ist die zusätzliche Unterschrift eines Elternteiles notwendig.
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